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Rettet das Internet
Eine Aktions- und Informationsseite gegen
die Kriminalisierung von Surfern, Webmastern und Tauschbörsennutzern. Parallel zur öffentlichen
Aufklärungsarbeit soll eine Interessengemeinschaft privater Internetnutzer aufgebaut werden.
Die derzeitige Rechtslage in Deutschland führt immer häufiger dazu, dass ansonsten unbescholtene
Internetnutzer wegen Bagatellen mit dem Gesetz in Konflikt geraten und finanziellen Forderungen
nachkommen müssen, die für die Betroffenen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Deshalb wurde
im Herbst 2003 von mehreren unabhängigen Webmastern die Aktion „Rettet das Internet“ (www.rettet-das-internet.de)
gegründet, die eine breite Öffentlichkeit über solche juristischen Gefahren informieren und Anregungen
für eine mehr an der Praxis orientierte Gesetzgebung liefern soll.
Ein Fernziel ist der organisierte Zusammenschluss möglichst vieler privater Internetnutzer und deren
regelmäßige Anhörung bei der Schaffung neuer Gesetze für das Internet. Um dies zu erreichen soll ein
Netzwerk von Links, Bannern und Buttons zu „Rettet das Internet“ aufgebaut werden, das der Kampagne
die nötige Bekanntheit und auch ein gesellschaftliches Gewicht verschafft.
„Rettet das Internet“ ist bewusst plakativ gehalten, um nicht nur Insider und Betroffene, sondern
auch und vor allem die große Gruppe normaler Surfer und privater Homepagebesitzer anzusprechen. Es
werden unter anderem die folgenden Themen behandelt:
Mißbrauch von Abmahnungen
Kostenpflichtige Abmahnungen sind ein legitimes Mittel der außergerichtlichen Einigung, doch werden sie
vielfach bei Bagatelldelikten, oft gleich serienweise und mit völlig überzogenen Streitwerten, als reine
Einnahmequelle für Anwälte mißbraucht. Opfer sind meist kleine Homepagebesitzer, bei denen die geringste
Gegenwehr erwartet wird.
Link-Haftung
Jeder Webmaster kann für die Inhalte fremder Seiten haftbar gemacht werden, die er verlinkt, da ein Link
von vielen Richtern bereits als Veröffentlichung angesehen wird. Im dynamischen Internet ist es jedoch
praktisch unmöglich, jederzeit die vollständige juristische Korrektheit aller verlinkten Seiten zu garantieren.
Urheberrecht und Privatkopie
Das am 13. September 2003 in Kraft getretene, verschärfte Urheberrecht ist
selbst unter Juristen umstritten und liefert Millionen ansonsten unbescholtener Internetnutzer der
Willkür von Anwälten und Rechte-Inhabern aus.
Filesharing
Die weit verbreiteten Peer-to-Peer-Tauschbörsen (Kazaa, EMule, etc.) sind
noch immer eine juristische Grauzone. Den zahlreichen, meist jugendlichen Nutzern drohen, aufgrund
völliger Rechtsunsicherheit und mangelnder Transparenz, Klagen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Technische Überwachung
Vorgebliche Sicherheitssysteme, wie TCPA / TCG, die zukünftig in jedem
Rechner enthalten sein sollen, verletzen die Privatsphäre und sind aus Sicht des Datenschutzes äußerst
bedenklich.
Zensur
Willkürliche Filter und erkaufte Top-Positionen in Suchmaschinen
verfälschen Suchergebnisse und wirken als unterschwellige Form der Zensur.
Zusätzlich werden aktuelle Meldungen und reale Fallbeispiele zu allen Bereichen präsentiert. Die Besucher
haben außerdem die Möglichkeit, sich in eine virtuelle Liste einzutragen, Kommentare abzugeben, eigene
Beiträge zu veröffentlichen und sich an Aktionen zu beteiligen.
Detailliertere Informationen und umfangreiche Artikel zu allen Themen sind auf der Webseite
http://www.rettet-das-internet.de und deren
Unterseiten verfügbar.